I. Geltungsbereich, Hausordnung

  1. Diese Hausordnung gilt für das Justizhauptgebäude in Los Santos, Carcer Way, 7041 Los Santos, einschließlich der zum Dienstgebäude gehörenden Freiflächen.
  2. Der Behördenleiter / die Behördenleiterin der im Justizhauptgebäude ansässigen Behörden ist jeweils alleine berechtigt, das Hausrecht im Justizhauptgebäude auszuüben. In dringenden Fällen können es die Richterinnen und Richter neben den ihnen zustehenden sitzungspolizeilichen Befugnissen, sowie die zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung eingesetzten Angehörigen des Sicherheitsdienstes ausüben. Im Übrigen steht das Hausrecht allen Bediensteten bezüglich ihrer Diensträume zu.
  3. Das Hausrecht kann auch von sonstigen Personal ausgeübt werden, ist jedoch dann auf einen Zeitrahmen von maximal einem Tag beschränkt.

II. Zutritt zum Gebäude

  1. Das Dienstgebäude ist für die Öffentlichkeit während der Anwesenheit eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin sowie während der Sitzungszeiten geöffnet.
  2. Grundsätzlich werden alle Personen, die das Dienstgebäude betreten wollen, im Eingangsbereich einer Personen- und Gepäckkontrolle unterzogen. Dabei haben sie den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Personen, die eine Kontrolle ohne sachlichen Grund verweigern, ist der Zutritt zum Dienstgebäude zu verweigern.

III. Verhalten im Dienstgebäude

  1. Im Justizhauptgebäude und in den Diensträumen sind Ruhe und Ordnung zu bewahren. Störungen des Geschäftsbetriebs und anderer Besucher haben zu unterbleiben, insbesondere sind Gespräche, Telefonate etc. leise zu führen.
  2. Im Justizhauptgebäude und auf dem Gelände der Behörde ist das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen untersagt. Für Bild- und Tonaufnahmen aus dem Gerichtssaal kann der/die jeweilige Vorsitzende Ausnahmen zulassen. In allen anderen Fällen bedürfen Bild- und Tonaufnahmen der vorherigen Genehmigung der jeweiligen Behördenleitung.
  3. Im Dienstgebäude ist das Mitführen von Tieren untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Assistenzhunde für dazu berechtigte Personen.
  4. Das Mitführen von Waffen und gefährlichen Werkzeugen jeglicher Art, mit Ausnahme von Dienstwaffen, ist verboten. Eine genaue Auflistung befindet sich im Anhang I. Ausgenommen sind Beweismittel.
  5. Im Justizhauptgebäude sind das Rauchen sowie das Mitbringen und der Genuss von alkoholischen Getränken und Drogen untersagt.

IV. Schlussbestimmungen

  1. Wer den Bestimmungen der vorstehenden Absätze zuwider handelt, kann aus dem Justizhauptgebäude und von dem Gelände der Behörde verwiesen werden. Daneben können ein Hausverbot ausgesprochen und/oder weitere Anordnungen getroffen werden, die zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung erforderlich sind.
  2. Die Hausordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft. (04.12.2022)

Stand: 21.01.2023

Anhang I. Verbotene und gestattete Gegenstände

Nicht GestattetGestattet
Waffen
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände, wesentliche Teile von Schusswaffen, Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen, Elektroimpulsgeräte, Reizstoffsprühgeräte, Messer (Springmesser, Fallmesser, Faustmesser, Butterflymesser usw.) und sonstige Waffen sowie Munition
/
Gefährliche Gegenstände
z.B. Eisen-/Metallstangen, große Gegenstände aus Metall, große Taschenlampen, Baseballschläger, Knüppel, Äste, Holzstöcke, Feuerwerkskörper und sonstige Gegenstände, die zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen genutzt werden können
Golfschläger
(insofern dieser unter Aufsicht des Personals im Vorraum abgestellt wird)
Werkzeuge
Akku-Bohrer, Schlagbohrhammer, sonstige Elektrowerkzeuge (z.B. Stichsäge, Schleifmaschine), Zangen, Bauschlüssel, Schraubenzieher, Hammer oder ähnliches Werkzeug
/
Sonstige Messer
z. B. kleine und große Küchenmesser, Taschenmesser
Besteck
Besteckgabeln und -messer, Löffel
Scheren
Schneider-/Friseurscheren, sonstige spitze Scheren, Nagelscheren
Nagelclips
Glas, Porzellan
Glasflaschen, die nicht alkoholische Getränke beinhalten sowie andere große Glasgefäße und große Porzellanbehältnisse
andere kleine Glas- oder Porzellanbehältnisse (z.B. Marmeladengläser, Gewürzgläser, Arzneimittel- und Babynahrungsbehältnisse, Parfumflaschen) sowie Teller und Tassen
Spiegel
Wandspiegel
Hand- und Kosmetikspiegel
Alkohol, Wasserpfeifen und Ähnliches samt Zubehör/
Betäubungsmittel/
Lebensmittel
Lebensmittel, die unter Hitzeeinwirkung /Zuführen von Hitze weiterverarbeitet werden müssen (z.B. rohes Fleisch) bzw. leicht verderbliche Lebensmittel, die einer durchgängigen Kühlkette bedürfen
andere Lebensmittel (z.B. Brot, Backwaren, Süßwaren, Obst, Gemüse), aber auch Gewürze, Öle usw., Fertiggerichte, rohe Nudeln, roher Reis
Koch- und Grillutensilien
z. B. Töpfe, Pfannen, Kaffeemaschinen, Tauchsieder, Wasserkocher, Kochplatten, Gaskocher, Gasbrenner, Gaskartuschen, Trockenbrennstoff-Kocher oder andere Kochgeräte, die zur Zubereitung von Speisen genutzt werden können, Grill, Grillkohle, Grillanzünder
/
Elektrische Geräte
z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Mikrowelle, Bügeleisen, Heizlüfter, Haarschneider, Elektrokabel und Zubehör
Ladegeräte für Handys, Radios und Bluetooth-Lautsprecher mit einer Leistung bis max. 4,0 A (wenn verkehrsfähig und technisch unverändert), Haarfön, Powerbanks bis max. 20.000 mAh
Unterhaltungselektronik
z. B. Fernseher, Spielekonsolen, Musikanlagen, Subwoofer
Radios, Bluetooth-Lautsprecher (wenn akku- oder batteriebetrieben), Smartphones, Smartwatches
Spielzeuge
z. B. ferngesteuerte Autos, Kinderfahrräder für Kleinkinder, Laufrad, Dreirad
/
Kerzen, StreichhölzerFeuerzeuge
Möbel, textile Gebrauchsgegenstände
Möbelstücke, textile Vebrauchsgegenstände wie Teppiche, Gardinen und Vorhänge sowie Kleidung zum Zwecke des Handels
Regenschirme (im Vorraum des Gerichtssaals zu verstauen)
Gesundheitsschädliche Stoffe
Gesundheitsschädliche Stoffe, die mit entsprechender Gefahrenbezeichnung gekennzeichnet sind (z.B. chlorhaltige Reinigungs- und Desinfektionsmittel)
z. B. Deo, Haarspray, Nagellack in haushaltsüblichen Mengen
TintenfässerSchreibgeräte- und Zubehör
z. B. Füllhalter, Kugelschreiber, Tintenpatronen, Notizblöcke, Anspitzer
Liste verbotene und gestatteter Gegenstände in Gebäuden und Grundstücken des Department of Justice.